Die Kommission des Europarats für
Demokratie und Recht bescheinigte in ihrer Abschlussbewertung der
neuen georgischen Verfassung, einen positiven Effekt auf die
demokratischen Strukturen im Land zu haben.
Der deutsche Sekretär der
„Venedig-Kommission“, Thomas Markert, zeigte sich sehr zufrieden
mit den im September beschlossenen Verfassungsänderungen. „Georgien
hat damit einen wichtigen Schritt hin zu einer parlamentarischen
Demokratie gemacht,“ kommentierte Markert die Maßnahmen, die vor
allem darauf abgezielt hatten, künftig dem Parlament größeren und
ausgewogeneren Einfluss zu verleihen. Die Verfassung in ihrer neuen
Form bezeichnete Markert als „sehr gut“. Dies sei nicht zuletzt auf
die enge Kooperation zwischen Georgien und den Institutionen des
Europarats zurückzuführen. Kritik äußerte die Kommission daran,
dass die Einführung des vollständigen Verhältniswahlrechts nicht
schon zu den Wahlen 2020 erfolgen soll, sondern 2024 umgesetzt
werden soll.
Die Diskussionen über die Verfassungsänderungen waren im zweiten
Halbjahr 2017 das bestimmende Thema der georgischen Politik gewesen
und hatten zu zahlreichen lebhaften Debatten geführt. Präsident
Giorgi Margvelashvili, der den Änderungen seine Zustimmung
verweigerte, wurde anschließend vom Parlament überstimmt. Die neue
Verfassung wurde von den meisten Beobachtern als förderlich für die
Festigung und Weiterentwicklung der Demokratie in Georgien bewertet
und neben der Venedig-Kommission standen zahlreiche weitere
internationale Akteure der georgischen Politik und
Zivilgesellschaft während des gesamten Prozesses beratend zur
Seite.